Mitarbeiter in der Küche

Für Arbeitgeber

Sie führen einen Betrieb oder ein Unternehmen.
Sie möchten Menschen mit Beeinträchtigung beschäftigen.
Sie wollen Chancen für Menschen mit Behinderung eröffnen.
Mit diesem Anliegen sind Sie bei uns genau richtig. InJOB unterstützt Sie gerne.

Wer kann sich an inJOB wenden?

Gemeinsam für einen inklusiven Arbeitsmarkt. Mit uns … inJOB

Wie hilft Ihnen inJOB weiter?

Welche Möglichkeiten zur Beschäftigung über inJOB gibt es?

Betriebspraktikum
Mitarbeiter*innen der Werkstätte erhalten die Gelegenheit den Betrieb kennenzulernen. Der Betrieb gewinnt einen Eindruck der Leistungsfähigkeit der Person. Die Dauer des Praktikums wird in der Regel auf ca. 4 Wochen vereinbart und ist kostenlos. Praktikanten sind während des Praktikums über die Werkstätte versichert.

Ausgelagerter Einzelarbeitsplatz
Mit einer Vereinbarung zu einem dauerhaft ausgelagerten Arbeitsplatz können Betriebe Mitarbeiter der Werkstätte langfristig im Unternehmen beschäftigen. Dabei kann von allen Seiten geprüft werden, ob ein Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis möglich ist. Das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Mitarbeiter und der Werkstätte bleibt erhalten, d.h. der Betrieb geht kein Arbeitsverhältnis mit dem Mitarbeiter ein. Die erbrachte Leistung wird gemäß Angebot dem Betrieb in Rechnung gestellt, davon wird durch die Werkstätte der Lohn des Mitarbeiters entrichtet.

Ausgelagerte Arbeitsgruppe
Bei einer ausgelagerten Arbeitsgruppe werden Mitarbeiter der Werkstätte durch Fachpersonal der Werkstätte innerhalb Ihres Betriebes angeleitet und betreut. Alle Mitarbeiter bleiben Mitarbeiter der Werkstätte. Zwischen Betrieb und Werkstätte wird eine Vereinbarung geschlossen. Die erbrachte Leistung der Beschäftigten für Ihren Betrieb wird gemäß Angebot in Rechnung gestellt.

Sozialversicherungspflichtige Anstellung im Betrieb
Sie stellen den Menschen mit Behinderung in Ihrem Betrieb an. Hier gibt es auch finanzielle Fördermöglichkeiten für den Betrieb: z.B. Maßnahmen BÜWA und Budget für Arbeit. Die Werkstätte unterstützt Sie hier. Der Mitarbeiter tritt aus der Werkstätte aus. Es wird ein Arbeitsvertrag zwischen Ihrem Betrieb und dem Mitarbeiter geschlossen.