Für Arbeitgeber
Sie führen einen Betrieb oder ein Unternehmen.
Sie möchten Menschen mit Beeinträchtigung beschäftigen.
Sie wollen Chancen für Menschen mit Behinderung eröffnen.
Mit diesem Anliegen sind Sie bei uns genau richtig. InJOB unterstützt Sie gerne.
Wer kann sich an inJOB wenden?
- Sie suchen motivierte Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen.
- Sie wollen freie Kapazitäten für Ihre Fachkräfte schaffen.
- Sie benötigen Informationen über finanzielle Fördermöglichkeiten von leistungsgeminderten Mitarbeitern.
- Sie suchen Beratung zur individuellen Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung für Menschen mit Behinderung.
- Sie suchen Beratung zur individuellen Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung für Menschen mit Behinderung.
- Sie suchen Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln für schwerbehinderte Menschen.
- Sie benötigen Informationen zur Ausgleichsabgabe?
Gemeinsam für einen inklusiven Arbeitsmarkt. Mit uns … inJOB
Wie hilft Ihnen inJOB weiter?
- inJOB bietet Ihnen ein kostenfreies Beratungsgespräch an.
- inJOB ermöglicht Ihnen das Kennenlernen geeigneter Bewerber/innen im Rahmen von Betriebspraktika und Arbeitserprobungen.
- inJOB berät Sie über finanzielle Fördermöglichkeiten.
- inJOB unterstützt Sie bei der Einarbeitung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin mit Beeinträchtigung.
- inJOB bietet Rat und Hilfe bei der Einbindung von beeinträchtigten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Ihr Arbeitsteam.
- inJOB hilft Ihnen bei der Auswahl behinderungsbedingt erforderlicher Arbeitsplatzausstattung.
- inJOB berät Sie bei Fragen zur Weiterbeschäftigung von leistungsgeminderten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
- inJOB bietet Ihnen Informationen bei Fragen zur Ausgleichsabgabe.
Welche Möglichkeiten zur Beschäftigung über inJOB gibt es?
Betriebspraktikum
Mitarbeiter*innen der Werkstätte erhalten die Gelegenheit den Betrieb kennenzulernen. Der Betrieb gewinnt einen Eindruck der Leistungsfähigkeit der Person. Die Dauer des Praktikums wird in der Regel auf ca. 4 Wochen vereinbart und ist kostenlos. Praktikanten sind während des Praktikums über die Werkstätte versichert.
Ausgelagerter Einzelarbeitsplatz
Mit einer Vereinbarung zu einem dauerhaft ausgelagerten Arbeitsplatz können Betriebe Mitarbeiter der Werkstätte langfristig im Unternehmen beschäftigen. Dabei kann von allen Seiten geprüft werden, ob ein Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis möglich ist. Das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Mitarbeiter und der Werkstätte bleibt erhalten, d.h. der Betrieb geht kein Arbeitsverhältnis mit dem Mitarbeiter ein. Die erbrachte Leistung wird gemäß Angebot dem Betrieb in Rechnung gestellt, davon wird durch die Werkstätte der Lohn des Mitarbeiters entrichtet.
Ausgelagerte Arbeitsgruppe
Bei einer ausgelagerten Arbeitsgruppe werden Mitarbeiter der Werkstätte durch Fachpersonal der Werkstätte innerhalb Ihres Betriebes angeleitet und betreut. Alle Mitarbeiter bleiben Mitarbeiter der Werkstätte. Zwischen Betrieb und Werkstätte wird eine Vereinbarung geschlossen. Die erbrachte Leistung der Beschäftigten für Ihren Betrieb wird gemäß Angebot in Rechnung gestellt.
Sozialversicherungspflichtige Anstellung im Betrieb
Sie stellen den Menschen mit Behinderung in Ihrem Betrieb an. Hier gibt es auch finanzielle Fördermöglichkeiten für den Betrieb: z.B. Maßnahmen BÜWA und Budget für Arbeit. Die Werkstätte unterstützt Sie hier. Der Mitarbeiter tritt aus der Werkstätte aus. Es wird ein Arbeitsvertrag zwischen Ihrem Betrieb und dem Mitarbeiter geschlossen.